Dr. Kleynmans & Partner GbR
- Rechtsanwälte und Notare -
Reitzensteinstraße 16, 45657 Recklinghausen Tel. 02361/582760 E-Mail: kanzlei@dr-kleynmans.de
Nach einem Verkehrsunfall ist die professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehsrecht in vielen Fällen dringend notwendig, um ein klares Bild über die Rechtslage zu erhalten und Ihre persönliche Belastung durch die Schadensabwicklung so gering wie möglich zu halten.
Die Unfallschadenabwicklung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Geschädigte möglichst
vollständigen Schadenersatz vom Unfallgegner bzw. dem Versicherer erstattet haben möchte, der Unfallgegner bzw. der Versicherer jedoch so wenig wie möglich zahlen möchte. Und so sieht sich der Unfallgeschädigte plötzlich einer
Vielzahl von Fragen ausgesetzt, die meist kurzfristig zu klären sind:
Als Geschädigte/r dürfen Sie sofort zur erstmaligen Geltendmachung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, denn auch die Rechtsanwaltskosten sind Teil Ihres Anspruches gegen den Unfallverursacher.
Frühzeitig einen
auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsbeistand einzuschalten, kann Ihnen unter Umständen Geld sparen und das Leben gerade in der unangenehmen Situation nach einem Verkehrsunfall deutlich erleichtern. Die vielen nach einem Unfall aufkommenden Fragen klären wir dabei gerne für Sie. Im Rahmen einer vollumfänglichen Unfallschadenabwicklung seten wir uns für Sie ein und mit der Versicherung des Unfallgegners oder auch Ihrer eigenen Versicherung auseinander.
In unserer Kanzlei sind Ihnen bei der Unfallabwicklung Herr Rechtsanwalt Hömmken als Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Frau Rechtsanwältin Locke gerne behilflich.
Bei einem Verkehrsunfall kommt es häufig vor, dass der Unfallgegner beim Verkehrsunfall verletzt, in einigen - traurigen - Fällen gar verstorben ist.
Dies führt zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger
Tötung.
Gerade in diesen Fällen ist es geboten, frühzeitig anwaltliche
Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Mit einem
Fachanwalt für Verkehrsrecht und
über 15 Jahren Erfahrung in der Bearbeitung verkehrsstrafrechtlicher Mandate kann Ihnen durch die Rechtsbeistände in unserer Kanzlei die Furcht vor den gravierenden rechtlichen Folgen wie
Haft- oder Geldstrafe sowie
fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen
(Fahrverbot
oder
Fahrerlaubnisentzug) genommen werden und drohende Strafen und Sanktionen abgemildert oder teilweise auch vermieden werden.
Auch aus Verkehrsunfällen mit reinem Blechschaden, insbesondere auch kleinen Parkplatzremplern, kann sich ein Verkehrsstrafverfahren, in der Regel wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, ergeben. Auch in diesen Fällen ist es wichtig, sich umgehend anwaltlichen Beistandes zu bedienen, da neben empfindlichen Geldstrafen in Fällen erheblicher Fremdschäden, wobei die Erheblichkeitsgrenze von etlichen Staatsanwaltschaften bereits ab etwa 1.500,00 EUR Fremdschaden gezogen wird, Fahrerlaubnismaßnahmen wie der Fahrerlaubnisentzug oder ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten drohen kann.
Hat man im alkoholisierten Zustand oder unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten, also im fahruntauglichen Zustand, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt, kann die Folge ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder gar ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs sein. Auch in diesen Fällen ist Hopfen und Malz aber noch nicht verloren. Vielmehr ist hier ein frühzeitiges aktives Tätigwerden notwendig, indem sich mit Hilfe einer fachkundigen anwaltlichen Verteidigung die gravierenden Rechtsfolgen, z.B. eine empfindliche Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten oder die Verpflichtung zur Einholung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU), abmildern lassen.
In unserer Kanzlei sind Ihnen für die Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren Herr
Rechtsanwalt Hömmken als Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Frau
Rechtsanwältin Locke gerne behilflich.
Wie schnell ist es geschehen: Bereits eine kleine Unaufmerksamkeit führt dazu, dass
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Rotlichtvergehen
- Handyverstöße
- andere verkehrsrechtliche Verstöße
nicht nur eine
Geldbuße
nach sich ziehen, sondern auch mit empfindlichen
Punkteeintragungen im Fahreignungsregister oder gar mit existenzbedrohenden
Fahrverboten
seitens der Bußgeldstelle geahndet werden sollen.
Auch in diesen Fällen sollte
möglichst frühzeitig im Bußgeldverfahren, am Besten noch im Rahmen der Anhörung, Hilfe von einem auf das Verkehrsrecht spezialisiertem Rechtsbeistand in Anspruch genommen werden, um etwaig vorliegende Verfahrensfehler, formelle Mängel oder auch sachliche Unzulänglichkeiten aufzudecken und die gegen Sie als betroffene Person geführten Ordnungswidrigkeitsverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zuführen.
Mögliche Ziele sind dabei
- den Tatvorwurf zu beseitigen oder abzumildern
- ein verhängtes Fahrverbot zu umgehen, ggf. ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße zu erreichen
- die negativen Folgen bei sog. A-Verstößen in der Probezeit (insbesonder Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit) zu
verhindern
- die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg zu verhindern
und/oder
- die Geldbuße zu reduzieren.
Durch das Spezialwissen des Fachanwalts für Verkehrsrecht und die langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Bußgeldverfahren steht Ihnen in unserer Kanzlei das nötige Know-How und Engagement zur Verfügung, um bei möglichst früh- und rechtzeitiger Mandatierung die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung für Sie zu wahren und mit der Möglichkeit der Einholung eines messtechnischen Sachverständigengutachtens auf einen für Sie als betroffene Person möglichst positiven Verfahrensausgang hinzuarbeiten.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für die Verteidigung in Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenverfahren Herr
Rechtsanwalt Hömmken als Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Frau
Rechtsanwältin Locke als kompetente Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.
Die Gesetzeslage im Bereich des Kraftfahrzeugsrechts ist kompliziert und geprägt von vielen Formalien. Werden diese nicht beachtet, kommt es häufig zu Rechtsnachteilen.
Wir beraten und vertreten Sie daher in vertragsrechtlichen Streitigkeiten rund um den
Neuwagen
und
Gebrauchtwagen, insbesondere auch zum
Gewährleistungs- und/oder
Garantierecht, oder bei Problemen mit einer
Fahrzeugreparatur
sowie rund um das
Kfz-Leasing oder
Autokreditgeschäfte.
Unter anderem stellen sich häufig folgende Fragen:
Bei der Beantwortung dieser und vieler anderer Fragen sowie zur Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem so genannten Verkehrszivilrecht stehen Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Hömmken als Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Frau Rechtsanwältin Locke mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite.
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich vor allem mit Maßnahmen rund um die Fahrerlaubnis, sei es mit Fragen rund um der Fahrerlaubnis-Erteilung oder der Fahrerlaubnis-Entziehung oder aber auch andere Maßnahmen und Auflagen rund um die Fahrerlaubnis.
Schwerpunktenthemen aus dem Verkehrsverwaltungsrecht sind aber auch Fragen rund um die Fahrtenbuchauflage oder die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen, wie z.B. Abschleppmaßnahmen.
Die anwaltliche Tätigkeit befasst sich vor allem mit Folgen ordnungsrechtlicher Verstöße innerhalb der Probezeit und daraus resultierende Maßnahmen, wie die Verlängerung der Probezeit oder die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar oder fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen wie die Beibringung einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) - insbesondere nach dem Fahrerlaubnisentzug wegen Erreichens der Punktegrenze oder wegen Drogen- oder Alkoholfahrten. Auch bei anderen Fahreignungszweifeln (z.B. wegen Krankheiten oder wegen Ihres Alters) können behördliche Maßnahmen wie z.B. die Beibringung einer positiven MPU, fachärztliche Begutachtungen oder Fahrproben drohen. Nicht jede Maßnahme ist dabei immer rechtmäßig. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine MPU verlangt, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung für Sie prüfen. Falls Ihnen z.B. wegen einer Alkoholfahrt mit weniger als
1,6 Promille die Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen wurde, ist eine pauschale MPU-Anordnung regelmäßig nicht zulässig, kann aber in Ausnahmefällen doch auch rechtmäßig sein. Zwar ist die MPU-Anordnung selbst leider nicht anfechtbar. Gegen einen für den Fall der Nichtbeibringung einer fälschlicherweise geforderten MPU folgenden Fahrerlaubnisentzug könnte eine Klage indes durchaus Erfolg haben. Dies kann ein erfahrener Rechtsanwalt anhand des konkreten Einzelfalls beurteilen.
Beim Verkehrsverwaltungsrecht geht es aber auch häufig um andere behördliche Maßnahmen wie z.B. das einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren nachgelagerte Verfahren wegen der
Auflage des Führens eines Fahrtenbuchs. Wenn die Behörde Sie als Halter eines Fahrzeugs wegen einer mit dem auf Sie zugelassenen Fahrzeug begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat dazu befragt, von welcher Person Ihr Fahrzeug im Tatzeitpunkt geführt wurde und Sie von einem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen möchten, könnte Ihnen eine Fahrtenbuchauflage drohen. Lassen Sie sich rechtzeitig vor einer Äußerung oder Nichtäußerung von einem erfahrenen Rechtsbeistand zu den Voraussetzungen und Folgen und Vermeidbarkeit einer Fahrtenbuchauflage beraten.
Häufiger Streitpunkt zwischen Bürger und Staat im Verkehrsverwaltungsrecht ist auch die Frage nach der
Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme. Übrigens darf ein Fahrzeug grundsätzlich nicht nur abgeschleppt werden, wenn es so geparkt ist, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet oder behindert werden, sondern kurioserweise darf ein Fahrzeug auch abgeschleppt werden, um es zu schützen – und zwar vor Dieben. Eine solche Maßnahme ist z.B. zulässig, wenn das Auto unverschlossen oder mit offenem Fenster geparkt wird. Rechtsgrundlage dafür sind die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer. Auch in einem solchen Fall können dem Betroffenen die Abschleppkosten auferlegt werden, wobei in Abschleppfällen stets zu prüfen ist, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wurde und ob die Maßnahme generell rechtmäßig erfolgte.
Wir empfehlen Ihnen, unmittelbar nach Einleitung eines Verkehrsverwaltungsverfahrens einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Nur der Rechtsanwalt kann auf Augenhöhe mit den Behörden verhandeln und hat weitreichende Teilnahme- und Einsichtsrechte schon während des Verfahrens. So kann der Rechtsanwalt z.B. Einsicht in die behördliche Verfahrensakte nehmen und dadurch ermitteln, was genau die Behörde Ihnen vorwirf und welche Ziele die Behörde anstrebt. Nur so kann hierauf frühzeitig reagiert werden und die bestmögliche Strategie Ihrer Vertretung für Sie entworfen werden.
Im Verkehrsverwaltungsrecht bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei Beratung und Vertretung vor allem in folgenden Bereichen:
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für die Bearbeitung Ihrer verkehrsverwaltungsrechtlichen Fälle Herr Rechtsanwalt Hömmken als Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Frau Rechtsanwältin Locke mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite.
Das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern gestaltet sich nicht immer einfach.
Sowohl im Bereich privater als auch gewerblicher Miet- und Pachtverhältnisse kommt es immer wieder zu einer Vielzahl von Streitpunkten.
Deshalb ist es wichtig, im Mietrecht immer gut beraten zu sein.
Ob Sie nun
Mieter
sind, die Mietmängel nicht weiter hinnehmen wollen oder ein Mietverhältnis beenden möchten oder ob Sie
Vermieter
sind, der die Miete erhöhen oder ein Mietverhältnis kündigen möchte; wenn Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten informieren, egal, ob auf Mieter- oder auf Vermieterseite, können Sie sich Streit über die Mietsache ersparen oder entstandene Streitigkeiten schlichten oder unliebsame Mietverhältnisse beenden.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich des
privaten
und
gewerblichen Mietrechts
und
Pachtrechts
können wir sie kompetent unter anderem bei folgenden Problemstellungen beraten und vertreten:
Gerne beraten wir Sie also bereits
vor
Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages im privaten oder gewerblichen Miet- und Pachtrecht. Die
Gestaltung von Mietverträgen, Pachtverträgen oder einzelner Vertragsklauseln gehört dabei ebenso zum Leistungsspektrum wie eine
umfassende rechtliche Prüfung der in Ihrem Vertrag enthaltenen Vertragsklauseln.
Außerdem zählt die Beratung im Vorfeld von
Kündigungen
oder
Aufhebungsverträgen
von Miet- oder Pachtverhältnissen zum Leistungsangebot unserer Kanzlei. Hierbei prüfen wir vorab für Sie die
Voraussetzungen
und die
einzuhaltenden Fristen der Kündigung (z.B. auch hinsichtlich der besonderen Voraussetzungen einer
Eigenbedarfskündigung
oder einer
Kündigung wegen Zahlungsverzuges) und bereiten auf Wunsch für Sie eine
frist- und formwirksame Kündigungserklärung vor. In einer gerichtlichen
Räumungsklage
bzw.
Räumungsschutzklage
werden Ihre Interessen durch unseren erfahrenen Rechtsbeistand mit Nachdruck vertreten.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von
mietrechtlichen Ansprüchen aller Art, also z.B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von
Räumungsansprüchen
oder der Durchsetzung oder Abwehr einer
Mieterhöhung
oder einer
Mietminderung
oder der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Betriebskostenabrechnungen
oder der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus Streitigkeiten im Zusammenhang mit der
Mangelhaftigkeit der Mietsache
(Beseitigung der Mängel an der Mietsache, Mietmindeurngsansprüche, Schadens- und Aufwendungsersatz, Schönheitsreparaturen oder Kleinreparaturen) oder aber auch bei Streitigkeiten über die
Kaution.
In unserer Kanzlei steht Ihnen für alle mietrechtlichen Fragen und Probleme Frau
Rechtsanwältin Lind als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht als kompetente Ansprechpartnerin mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie beispielsweise bei der Vorbereitung auf Wohnungseigentümerversammlungen sowie bei der Anfechtung von WEG-Beschlüssen.
In unserer Kanzlei steht Ihnen für alle WEG-rechtlichen Fragen und Probleme Frau Rechtsanwältin Lind als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht als kompetente Ansprechpartnerin mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.
Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein, kann aber leider schnell zum echten Alptraum werden.
Wenn der Reiseveranstalter nicht alle vereinbarten Leistungen erbracht hat oder nicht in der zugesicherten Qualität, helfen wir Ihnen gerne dabei, etwaig Ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen, ob
Reisepreisminderung
oder
Schadenersatz.
Durch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG oder das Montrealer Übereinkommen werden Sie als Passagier insbesondere auch auf Flugreisen in vielen Situationen besonders geschützt. Gerne machen wir für Sie die Ihnen zustehenden Fluggastrechte geltend, falls Ihr Flug annulliert wird oder sich verspätet oder Sie aus anderen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig an Ihren Zielort befördert werden.
Reisemängel bei Pauschalreisen sollten Sie übrigens immer sofort am Urlaubsort gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder direkt beim Reiseveranstalter rügen und Abhilfe verlangen, da Ansprüche auf eine Reisepreisminderung oder Schadenersatz regelmäßig erst dann bestehen, wenn der Reiseveranstalter Kenntnis von den Mängeln erlangt und trotzdem keine Abhilfe schafft. Dafür benötigen Sie noch keinen Rechtsanwalt.
Sie sollten auch am Urlaubsort bereits Beweise sichern, z.B. mit Foto- oder Videoaufnahmen, die den jeweiligen Reisemangel belegen. Nach dem Ende der Reise gelten Fristen, innerhalb derer Sie bestimmte Mängel bzw. Ansprüche geltend machen müssen, weshalb Sie nach der Urlaubsrückkehr schnellstmöglich die Reisemängel gegenüber dem Reiseveranstalter rügen und ihre Forderungen nach einer Reisepreisminderung und/oder Schadenersatz dort anmelden sollten.
Weigert sich der Reiseveranstalter auf Ihre Forderungen einzugehen, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt mit guten Kenntnissen im Reiserecht aufsuchen.
Bei reiserechtlichen Problemen helfen Ihnen in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin Locke und Herr Rechtsanwalt Hömmken gerne weiter.